Allgemeine Geschäftsbedingungen der zshochzwei GbR

1 Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 310 Abs. 1 BGB, somit auch gegenüber Freiberufler i.S.v. § 18 EStG.

1.2 Alle Leistungen der zshochzwei GbR (im Folgenden zshochzwei) werden ausschließlich auf der Grundlage dieser, unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen. Es gelten unsere AGB, wenn keine oder keine entgegenstehenden Regelungen nicht in den Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind.

1.3 Alle vertraglichen Vereinbarungen sind zumindest in Textform niederzulegen.

1.4 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse mit unseren Vertragspartnern.

2 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der Leistungen, insbesondere deren Preise bzw. Kostenfreiheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Die Eigentums- und Urheberrechte an unseren Leistungen bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, bei uns. Arbeitsergebnisse oder Angebote, auch Bestandteile davon dürfen nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wir räumen dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Recht ein, unsere vertragsgemäß erbrachten Leistungen dem Vertragszweck entsprechend zu nutzen.

3 Leistungserbringung

3.1 Leistungstermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit sich nicht aus der Natur des Vertragsverhältnisses zwingend anderes ergibt oder ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
3.2 Sollten Verzögerungen nicht von uns zu vertreten sein, können wir die Leistungen nachholen, sollte der Hinderungsgrund weggefallen sein.

3.3 Wir dürfen uns bei der Leistungserbringung auch Dritter bedienen.

4 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet uns bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Vertragspartner ist hierbei insbesondere dazu verpflichtet, uns die vertragsgemäß erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir dürfen von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen ausgehen, soweit wir nicht zumindest erkennen mussten, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.

4.2. Wir haben zu geschäftsüblichen Zeiten, in erforderlichem Umfang Zutritt zu den Geschäfts- bzw. Praxisräumen des Vertragspartners und können mit Mitarbeitern, Inhabern, etc. in Kontakt treten.

4.3 Können wir aufgrund mangelnder Mitwirkung des Vertragspartners nicht gemäß den vertraglichen Zeitplänen unsere Leistungen erbringen, verlängert sich der Zeitraum angemessen.

4.4 Können wir einen Auftrag aufgrund mangelnder Mitwirkung des Vertragspartners nicht ausführen, können wir Kündigen. Uns steht sodann, unter entsprechender Anwendung des § 648 BGB die vereinbarte Vergütung zu. Wir sind weiterhin berechtigt einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 20 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu beanspruchen.

5. Preis- und Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbart sind die sich aus der Auftragsbestätigung bzw. eines verbindlichen Angebotes ergebenden (Netto)Preise, zzgl. der jeweils gültigen, Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
5.2 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Nebenkosten, insbesondere Verpackungs-, Transport-, Versendungs-, Material-, Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten. Diese sind wie vereinbart, tatsächlich angefallen oder in verkehrsüblicher Höhe zu erstatten.

5.3 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und
die Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

6 Schlechtleistung (Mängel), Haftung

6.1 Bei nur unerheblicher Abweichung von dem vereinbarten Leistungs- und/oder Funktionsumfang oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche. Weitergehende gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
6.2 Hat der Vertragspartner Ansprüche wegen Schlechtleistung geltend gemacht, und stellt sich heraus, dass entweder keine Schlechtleistung vorhanden ist oder wir für die geltend gemachte Schlechtleistung nicht haften, so sind uns alle entstandenen Aufwände zu ersetzen. Kann der Vertragspartner nachweisen, dass er die Inanspruchnahme nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, so haftet er nicht für den entstandenen Aufwand. Wir berechnen für den Aufwand unsere jeweils gültigen Vergütungssätze.
6.3 Wir haften für Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wir nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7 Änderungen der AGB, Leistungen oder Preise

7.1 Wir können bei Dauerschuldverhältnissen diese AGB, Leistungen oder Preise
ändern, sollte dies aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund rechtlicher, technischer oder betriebswirtschaftlicher Änderungen, welche das Verhältnis von Leistung und
Gegenleistung erheblich stören, notwendig sein, um das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen. Dies jedoch nur, solange der Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt wird.

7.2 Änderungen der Leistungen oder Preise können auch ohne die Voraussetzungen der Ziff. 7.1. erfolgen, wenn die Änderung keine erhebliche Einschränkung einer einzelnen Leistung für den Vertragspartner ergibt, oder keine erhebliche Preiserhöhung, außer einer Erhöhung der Umsatzsteuer, darstellt.

7.3 Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Vertragspartner wird in der Änderungsmitteilung, auf die Rechtsfolgen, hingewiesen. Änderungen werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen nach Zugang widerspricht.

7.4 Änderungen nach Ziff. 7.1 können mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu Ungunsten des Vertragspartners Preise oder Leistungen erheblich ändern. In diesem Fall steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

8 Mindestvertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
8.1 Ein Dauerschuldverhältnis kann beiderseits bis spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne eine solche Vereinbarung erstmals nach zwölf Monaten zum Monatsletzten in Textform gekündigt werden. Das Dauerschuldverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf in Textform gekündigt wird.

8.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Wird das Dauerschuldverhältnis vorzeitig beendet, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, können wir den hälftigen Betrag, der bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre, in einer Summe als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Durch die Mitteilung von Daten erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis, dass wir die erhaltenen Daten speichern, verarbeiten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß unserer Datenschutzerklärung behandeln.
9.2 Der Vertragspartner ist, solange noch Forderungen unsererseits an ihn bestehen, verpflichtet, unaufgefordert jeden Wechsel seines Wohnsitzes oder Sitzes mitzuteilen.

9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist D-97714 Oerlenbach.

9.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, weitere Nutzungsberechtigte unserer Leistungen vor der erstmaligen Nutzung auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und eventuelle Änderungen angemessen hinzuweisen und gewährleistet deren Einhaltung.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, ist die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

zshochzwei GbR

97714 Oerlenbach, Am tiefen Graben 2

https://zshochzwei.de

Stand ABG: 08/2021